Willkommen bei unserer Genossenschaft - Ihr Weg zur Mitgliedschaft
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Gemeinschaft.
Hier erfahren Sie, wie einfach der Weg zur Mitgliedschaft ist
und welche Schritte Sie dafür unternehmen müssen.
Wie werde ich Mitglied?
Das Erwerben der Mitgliedschaft ist einfach: Füllen Sie die Beitrittserklärung und ein SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie sie an uns zurück. Zusätzlich zum einmaligen Eintrittsgeld von 40,00 Euro ist mindestens ein Geschäftsanteil im Wert von 310,00 Euro zu zeichnen. Die Möglichkeit, das Eintrittsgeld zu erlassen, besteht gemäß unserer Satzung in bestimmten Fällen – hierzu beraten wir Sie gerne. Nach Erhalt Ihrer Unterlagen informieren wir Sie schriftlich über den Zeitpunkt der Abbuchung.
Warum benötigen wir Ihre Steueridentifikationsnummer? Seit dem 1. Januar 2015 sind wir gesetzlich verpflichtet, bei Kirchensteuerpflicht zusätzlich zum Kapitalertragsteuerabzug den Kirchensteuerabzug vorzunehmen. Ihre 11-stellige Steueridentifikationsnummer, die im Jahr 2008 an alle Bürgerinnen und Bürger verschickt wurde, ist daher erforderlich. Falls Sie die Nummer nicht finden, können Sie diese bei Ihrer Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung persönlich anfordern.
Nach erfolgreicher Aufnahme als Mitglied erhalten Sie von uns nach etwa vier bis sechs Wochen einen Mitgliedsausweis. Mit Ihrer Mitgliedsnummer dürfen Sie sich auf unsere Wohnungen bewerben. Zusätzlich erhalten Sie von uns einen Freistellungsauftrag.
Was ist ein Freistellungsauftrag und wozu benötige ich diesen? Durch die Zeichnung und Einzahlung von Geschäftsanteilen erhalten Sie einmal im Jahr nach der Vertreterversammlung eine Dividendenausschüttung. Um Ihnen diese Dividende ohne Steuerabzug auszahlen zu können, benötigen wir den Freistellungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Zeichnung von Geschäftsanteilen
Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt immer 310,00 Euro. Nichtmieter unserer Genossenschaft dürfen bis zu maximal 20 Geschäftsanteile zeichnen, was einer Summe von insgesamt 6.200,00 Euro entspricht. Für Mieter besteht die Möglichkeit, bis zu 100 Geschäftsanteile zu zeichnen, was einen Gesamtwert von 31.000 Euro bedeutet.
Wenn Sie über den Beitrittsanteil hinaus weitere Geschäftsanteile zeichnen möchten, verwenden Sie bitte das Formular zur Übernahme weiterer Geschäftsanteile. Dieses Formular senden Sie uns vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben zurück.
Wohnungsvergabe und Mitgliedschaftsdauer
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Anzahl der wohnungssuchenden Mitglieder derzeit größer ist als die verfügbaren Wohnungen. Bei der Vergabe der Wohnungen spielt vor allem die Dauer der Mitgliedschaft eine entscheidende Rolle. Es kann daher für Neumitglieder zu Wartefristen von drei bis fünf Jahren kommen.
Um den Prozess der Wohnungsvergabe zu erleichtern, bitten wir Sie, bei Anfragen stets Ihre Mitgliedsnummer anzugeben und Ihren Mitgliedsausweis bei jedem Besuch in unserer Geschäftsstelle mitzubringen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Falls Sie sich dazu entscheiden sollten, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen, ist dies selbstverständlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate und muss zum Jahresende erfolgen. Wir bitten Sie, Ihre Kündigung uns schriftlich mitzuteilen. Nach erfolgter Kündigung wird die Auszahlung Ihrer Anteile im darauffolgenden Jahr nach der jährlichen Vertreterversammlung vorgenommen.