Häufig gestellte Fragen - Das Wissenstool der GBS
Willkommen in unserem Wissenspool, der Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen von Mietern, Mietinteressenten und Mitgliedern bietet. Hier finden Sie schnell und unkompliziert Informationen zu verschiedenen Themen.
Falls Ihre spezielle Frage nicht dabei ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind stets bemüht, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen und unsere Wissensbasis kontinuierlich zu erweitern.
Fragen zur Mitgliedschaft
Mitglied der Baugenossenschaft Speyer eG können natürliche Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft benötigen wir eine vom Bewerber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform. Die Formulare finden Sie unter Downloads. Über die Zulassung zum Beitritt beschließt der Vorstand. Bei Aufnahme sind 40,00 Euro als einmaliges Eintrittsgeld sowie ein Geschäftsanteil in Höhe von 310,00 Euro zu entrichten. Eine Ratenzahlung von mindestens 60,00 Euro pro Monat ist möglich.
Nichtmieter können maximal 20 Anteile, Mieter einer GBS-Wohnung 100 Anteile zeichnen.
Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Sie muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen. Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach der Vertreterversammlung im Folgejahr.
Beispiel:
Kündigung im Mai; die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung im folgenden Jahr.
Kündigung im August; die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung im übernächsten Jahr.
Wohnungsbezogene Fragen
Unser Wohnungsangebot richtet sich im Regelfall an unsere Genossenschaftsmitglieder. Diese werden bei der Wohnungsvergabe bevorzugt berücksichtigt. Vor Anmietung einer Wohnung ist die Begründung einer Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft erforderlich.
Für unsere Wohnungsangebote nutzen wir das Immobilienportal Immomio. Dort können Sie sich schnell und unkompliziert registrieren. Mit Ihrem persönlichen Profil bekunden Sie dann Ihr Interesse an einer Wohnung. Sie können auch ein individuelles Suchprofil anlegen. Über das Portal erfolgen dann die weitere Abwicklung und Kommunikation. Von der Vereinbarung von Besichtigungsterminen über das Einstellen von benötigten Unterlagen bis hin zur Wohnungsvergabe.
Weitere Informationen zur Anmeldung bei Immomio sowie eine Übersicht unserer aktuellen Wohnungsangebote erhalten Sie hier.
Bei einer Wohnungsübergabe sind Sie als Mieter, wir als Vermieter und gegebenenfalls der Vormieter vor Ort und begehen gemeinsam Ihre neue Wohnung. Auf dem Übergabeformular werden Einrichtungsgegenstände und eventuelle Schäden vermerkt. Ebenso werden die Anzahl der Schlüssel und der generelle Zustand der Wohnung notiert. Somit wissen wir und auch Sie, in welchem Zustand Sie Ihre Wohnung bei einem Auszug wieder zurückgeben müssen.
Eine Wohnungsabnahme ist vergleichbar mit einer Wohnungsübergabe, nur, dass Sie hierbei Ihre Wohnung an die Baugenossenschaft zurückgeben. Auch hier werden Schäden vermerkt und mietereigene Gegenstände, welche nicht entfernt wurden, notiert. Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zurückzugeben. Wurden vom Mieter Änderungen in der Wohnung vorgenommen, ist der ursprüngliche Zustand bei Auszug wiederherzustellen, Ein- und Umbauten sind zu entfernen und dabei auftretende Schäden sind zu beseitigen.
Die Haltung von Tieren, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt (z.B. Fische, Hamster, Vögel, usw.), bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Die Haltung von Kampfhunden (gefährlicher Hund nach §1 LHundG RLP) ist nicht gestattet.
Für jedes Tier muss ein separater Antrag gestellt werden. Sofern eine Genehmigung erteilt wird, bezieht sich diese ausschließlich auf das im Antrag genannte Tier. Falls ein neues Tier angeschafft wird, ist ein neuer Antrag für dieses Tier zu stellen. Einen Antragsformular finden Sie hier.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Beschwerden ausschließlich in schriftlicher Form entgegen nehmen können. Ein vorbereitetes Störprotokoll finden Sie hier.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Hausrat- und einer Haftpflichtversicherung.
Die Hausratversicherung schützt vor finanziellen Folgen und Schäden z.B. bei Einbruch, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasserschäden.
Sollte in Ihrer Wohnung ein Wasserschaden eintreten, ist es egal, ob die Ursache direkt in Ihren Mieträumen oder in der Wohnung des Nachbarn entstanden ist.
Schäden an Ihrem Hausrat (Möbel, Teppichböden, etc.) übernimmt nur Ihre Hausratversicherung. In keinem Fall ist dafür die Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung des Vermieters zuständig.
Die private Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden durch geplatzte Wasserschläuche an Spül- oder Waschmaschinen ab, die an Fußböden oder Decken, am Mauerwerk und am Hausrat der Mieter in den darunter oder daneben liegenden Wohnungen entstehen.
Wenn sich aus einem Schaden eventuelle Folgeschäden am Gebäude ergeben können, sind Sie verpflichtet Ihrem Vermieter dies unverzüglich zu melden.
Einen Schaden können Sie zu unseren Geschäftszeiten persönlich oder telefonisch in unserer Geschäftsstelle melden. Alternativ informieren Sie uns über unser Online-Schadenformular im Menü Service. Bei dringenden Notfällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an unsere Notdienstfirmen. Die Telefonnummern finden Sie unter dem Punkt Notdienste im Servicebereich unserer Homepage. Während der Öffnungszeiten der GBS entstandene Notfälle sind zunächst immer der technischen Abteilung zu melden.
Unsere Wohnungen sind zu Ihrer Sicherheit mit Rauchwarnmeldern der Firma Pyrexx ausgestattet. Die Firma Pyrexx ist für den Service und die Wartung der Geräte zuständig.
Verständigen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
Wenn kein Brand festgestellt wird, handelt es sich um einen Fehlalarm. Das akustische Signal kann durch einmaliges Drücken auf den Deckel des Rauchmelders stumm geschaltet werden.
Wenn die Alarmbereitschaft des Rauchwarnmelders gefährdet ist, ertönt regelmäßig ein kurzer Hinweiston. Im Falle dieses Signals informieren Sie bitte umgehend den Service der Firma Pyrexx (Telefon: 030 74747474). Bis zur Überprüfung durch die Firma Pyrexx kann das akustische Signal vorübergehend deaktiviert werden:
Bei Störungen erreichen Sie die Firma Pyrexx unter folgender Servicenummer:
030 – 74 74 74 74.
Fragen zur Multimediaversorgung unserer Wohnungen
Unsere Wohnungen verfügen im Regelfall über einen Breitbandkabelanschluss von Vodafone. Voraussetzung für den Fernsehempfang ist allerdings der Abschluss eines entsprechenden Kabel-TV-Vertrags mit Vodafone Deutschland GmbH. Ihren Premium Vodafone Berater, Herrn Bülent Tukur, können Sie unter Tel. 01578-1800639 oder 0621-86367248 sowie persönlich in seinem Servicebüro in der Heinrich-Heine-Str. 5, Speyer, kontaktieren.
Bei technischen Störungen wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner Vodafone unter der Service-Telefonnummer 0800-5266625.
Die Installation einer Parabolantenne genehmigen wir im Allgemeinen nicht, da durch die verfügbaren Programme im Kabelnetz der Informationsbedarf ausreichend gedeckt wird. Ferner besteht die Möglichkeit, das individuelle Informationsinteresse über Programme im Internet zu befriedigen.