Neubauprojekt:
"Am Rabensteinerweg"
Herzlich willkommen zur Projektvorstellung des Neubauvorhabens Am Rabensteinerweg in Speyer. Am 20. Juli 2022 erwarb die Baugenossenschaft vom renommierten Projektentwickler GeRo Real Estate AG aus Rülzheim insgesamt 49 der insgesamt 110 noch zu errichtende Neubauwohnungen. Die durch die Baugenossenschaft erworbenen Gebäude (BT 1+3) bestehen aus zwei strategisch platzierten Baukörpern mit 28 und 21 Wohneinheiten, die gemeinsam eine Gesamtwohnfläche von circa 3.419 Quadratmetern umfassen. Weiterhin sind 46 Tiefgaragenstellplätze und sechs Außenstellplätze vorgesehen.
Energieeffizient und nachhaltig
Im Einklang mit modernen Standards werden beide Gebäude als KfW-Effizienzhäuser 55 EE errichtet, was eine nachhaltige Bauweise gewährleistet. Dies wird durch Fördermittel in Höhe von circa 1,3 Mio. Euro aus Bundesförderungen für effiziente Gebäude unterstützt.
Vielfältige Wohnungsgrößen: Flexibilität für individuelle Bedürfnisse
Unser Neubauvorhaben Am Rabensteinerweg bietet ein breites Spektrum an Wohnungsgrößen, um den vielfältigen Bedürfnissen unserer zukünftigen Bewohner gerecht zu werden. Insgesamt entstehen 28 x 2-Zimmer-Wohnungen mit einer Fläche zwischen 40 und 73 m², 17 x 3-Zimmer-Wohnungen mit einer Größe zwischen 72 und 95 m² sowie 4 x 4-Zimmer-Wohnungen, die großzügige 96 bis 109 m² umfassen. Diese durchdachte Variabilität in den Wohnungsgrößen ermöglicht es, individuellen Vorlieben und Raumansprüchen gerecht zu werden, sei es für Singles, Paare oder Familien.
Sozialer Wohnungsbau und bezahlbare Mieten
Das Projekt legt einen besonderen Fokus auf sozialen Wohnungsbau. Für alle 49 Wohneinheiten wurden Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bewilligt. Dadurch sind zinsgünstige Darlehen über 8,9 Mio. Euro sowie ein Tilgungszuschuss von 3,8 Mio. Euro für das Gesamtprojekt zu erwarten. Dies ermöglicht einen anfänglichen Mietpreis von 7,70 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Wohnberechtigungsschein und Einkommensgrenzen
Um in den Genuss einer unserer Wohnungen zu kommen und eine Wohnungsbewerbung berücksichtigen zu können, benötigen Sie einen für die Wohnung passenden, in Rheinland-Pfalz ausgestellten Wohnberechtigungsschein (WBS). Hierbei gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die Sie nicht überschreiten dürfen, um förderungsberechtigt zu sein.
Beispiele für Einkommensgrenzen:
- Ein 1-Personen-Haushalt darf ein maximales Netto-Jahreseinkommen von 29.600 Euro haben. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von etwa 2.460 Euro. Mit diesem Einkommen sind Sie berechtigt, eine 1 bis 2-Zimmer-Wohnung in unserem Projekt anzumieten.
- Bei einem 2-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen Personenbeträgt die Einkommensgrenze netto 42.400 Euro jährlich. Das sind etwa 3.530 Euro monatlich. Mit diesem Einkommen dürfen Sie ebenfalls alle 1 bis 2-Zimmer-Wohnungen mieten.
- Am Beispiel eines Haushaltes mit 2 Personen und 1 Kind beträgt die Einkommensgrenze netto 54.240 Euro jährlich und somit monatlich 4.520 Euro. Es besteht die Berechtigung zur Anmietung einer Wohnung mit maximal 3-Zimmern.
- Bei einem Haushalt mit 2 Personen und 2 Kindern beträgt die Einkommensgrenze netto 66.080 Euro jährlich und somit monatlich 5.506 Euro. Es besteht die Berechtigung zur Anmietung aller 3- und 4-Zimmer-Wohnungen im Objekt.
Barrierearme Gestaltung für Inklusion: 41 Wohneinheiten im Fokus
Im Neubauprojekt Am Rabensteinerweg entstehen 41 barrierearme Wohnungen, zwei davon vollständig rollstuhlgerecht. Alle Wegeflächen auf dem Gelände sind hindernisfrei gestaltet – für mehr Sicherheit und Komfort im Alltag. Zwei Aufzüge sorgen zudem für einen bequemen Zugang zu allen Etagen. Mit diesem durchdachten Konzept setzen wir ein klares Zeichen für gelebte Inklusion und reagieren auf die wachsende Bedeutung von barrierefreiem Wohnraum – besonders vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft. Da unser bisheriger Bestand nur wenige barrierefreie Wohnungen umfasst, ist dieses Projekt ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe und Zukunftsfähigkeit innerhalb unserer Gemeinschaft.
Zeitplan und Fertigstellung
Die Bauzeit des Neubauvorhabens war ursprünglich auf maximal dreieinhalb Jahren geplant. Zu Beginn des Frühlings 2026 sollen die Wohnungen bezugsfertig sein, um den zukünftigen Bewohnern ein komfortables und modernes Zuhause zu bieten.
Interesse am Neubauprojekt? Jetzt unverbindlich vormerken
Derzeit sind noch keine Bewerbungen für Wohnungen im Neubauprojekt Rabensteinerweg möglich. Wir informieren unsere Mitglieder rechtzeitig über den Vermarktungsstart – sowohl im Mitteilungsblatt als auch auf unserer Homepage.
Wenn Sie bereits jetzt Ihr Interesse bekunden möchten, können Sie sich unverbindlich vormerken lassen. Ihre Angaben helfen uns bei der Planung und Vorbereitung des Vermarktungsstarts.
Sobald die Vermarktung beginnt, melden wir uns ausschließlich per E-Mail bei den vorgemerkten Interessentinnen und Interessenten.
Bitte beachten Sie:
Da alle Wohnungen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erfordern, benötigen wir bereits im Vorfeld bestimmte Angaben, um eine grundsätzliche Berechtigung prüfen zu können.
Interesse am Kauf einer Wohnung?
Wenn Sie sich für den Erwerb einer Wohnung im Neubauprojekt interessieren, finden Sie weitere Informationen auf der Website des Projektentwicklers (ludwigsgarten-speyer.de).
Hinweis: Die Baugenossenschaft vermietet ausschließlich – ein Wohnungskauf ist bei uns nicht möglich. Das Kaufangebot betrifft separate Einheiten innerhalb des Neubauprojekts, die sich nicht im Eigentum der GBS befinden.
Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS)
Welche Einkommenshöhe ist maßgeblich, um einen WBS zu erhalten?
Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss das jährliche Haushaltseinkommen unterhalb festgelegter Einkommensgrenzen gemäß § 13 Abs. 2 LOwFG liegen. Überschreiten Sie diese um bis zu 60 %, haben Sie trotzdem noch Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.
Einkommen aus Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen und Leistungen der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht mit eingerechnet.
Für junge Ehepaare/Lebenspartnerschaften, schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige Menschen besteht die Möglichkeit, bei bestimmten Voraussetzungen Freibeträge geltend zu machen. Eine Antwort über die genaue Höhe der Freibeträge kann die Stadt Speyer erteilen.
Wo kann ich einen WBS beantragen?
Wohnberechtigungsscheine werden auf Antrag bei der Stadt Speyer bewilligt. Ihre Ansprechpartnerin erreichen Sie wie folgt:
Stadtverwaltung Speyer
Johannesstraße 22a, 67346 Speyer
Ansprechpartnerin: Frau Beate Illers
Telefon: 06232 14-2321
E-Mail: 410-Wohngeld&BuT@stadt-speyer.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (hier downloaden)
- Ausweisdokument
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Ggf. Rentenbescheide
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen/Unterhaltszahlungen
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
WBS-Rechner
Mithilfe des WBS-Rechners kann man vorab prüfen, ob das Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt und somit Anspruch auf ein Wohnberechtigungsschein besteht.