Neubauprojekt: "Am Rabensteinerweg"
Am Rabensteinerweg realisieren wir derzeit 49 moderne Neubauwohnungen in zwei Baukörpern mit insgesamt rund 3.400 m² Wohnfläche sowie 52 Tiefgaragen- und Außenstellplätzen. Das Projekt verbindet zeitgemäße Architektur mit hoher Energieeffizienz als KfW-Effizienzhaus 55, klimafreundlicher Fernwärmeversorgung und einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit.
Insgesamt 39 Wohnungen sind öffentlich gefördert und stehen somit unseren Mitgliedern mit mittleren Einkommen zur Verfügung. Die übrigen 10 Wohnungen werden unabhängig der Einkommenshöhe vermietet. Unterschiedliche Wohnungsgrößen, barrierearme Ausführung mit Aufzügen und eine durchdachte Quartiersgestaltung machen das Projekt zu einem zukunftsorientierten Beitrag für gutes und bezahlbares Wohnen in Speyer.
Insgesamt 12 Wohnungen werden ab dem 1. Juni 2026 vermietet, die übrigen 37 Wohnungen stehen ab dem 1. Juli 2026 zur Verfügung. Bitte achten Sie auf den Vermietungsbeginn in der Anzeige.
Möblierungsbeispiele einer 2-, 3-, und 4-Zimmer-Wohnung im Projekt (KI-generiert)
Bewerbungsablauf
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal Immomio. Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Speyer eG sowie ein vollständig ausgefülltes und stets aktuelles Bewerberprofil. Sämtliche Angaben, insbesondere zu Haushaltsgröße und Einkommen, sowie die im Rahmen der jeweiligen Bewerbung abgefragten Zusatzinformationen bitten wir vollständig zu beantworten. Unvollständige Angaben oder fehlende Dokumente können dazu führen, dass eine Bewerbung systemseitig nicht in die Auswahl einbezogen wird.
Bewerbungen auf mehrere Wohnungen sind ausdrücklich möglich und erhöhen die Chancen auf eine Wohnungszuteilung. Dabei ist ein gezieltes und überlegtes Vorgehen erforderlich: Bewerbungen sollten nur für Wohnungen abgegeben werden, die hinsichtlich Größe, Lage, Zuschnitt und Förderart tatsächlich in Betracht kommen. Eine bewusste Auswahl unterstützt einen fairen und effizienten Vergabeprozess.
Auf Basis der eingegangenen Bewerbungen erfolgt eine Vorauswahl und ausgewählte Bewerber werden über den weiteren Ablauf informiert. Da sich das Objekt noch im Bau befindet, sind Wohnungsbesichtigungen aus Versicherungs- und Haftungsgründen leider nicht möglich.
Für eine Bewerbung auf eine der 39 öffentlich geförderten Wohnungen ist ein zur jeweiligen Wohnung passender, in Rheinland-Pfalz ausgestellter und zum Mietbeginn gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich, der im Bewerbungsprofil hochgeladen werden muss. Liegt kein Wohnberechtigungsschein vor, ist eine Berücksichtigung der Bewerbung ausgeschlossen.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie hier.
Unsere verfügbaren Wohnungen im Projekt
Um die verfügbaren Wohnungen im Projekt sehen zu können, müssen die nachfolgenden Inhalte entsperrt werden. Im Falle unsere aktuellen Wohnungsangebote nicht angezeigt werden können, klicken Sie bitte hier.
Für eine bessere Übersicht der angebotenen Wohnungen nutzen Sie bitte die verfügbaren Filter.
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Weitere InformationenInformationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS)
Welche Einkommenshöhe ist maßgeblich, um einen WBS zu erhalten?
Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss das jährliche Haushaltseinkommen gemäß § 13 Abs. 2 LOwFG unterhalb festgelegter Einkommensgrenzen liegen. Überschreiten Sie diese um bis zu 60 %, haben Sie trotzdem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.
Einkommen aus Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen und Leistungen der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht mit eingerechnet.
Für junge Ehepaare/Lebenspartnerschaften, schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige Menschen besteht die Möglichkeit, bei bestimmten Voraussetzungen Freibeträge geltend zu machen. Eine Antwort über die genaue Höhe der Freibeträge kann die Stadt Speyer erteilen.
Beispiele für Einkommensgrenzen:
- Ein 1-Personen-Haushalt darf ein maximales Netto-Jahreseinkommen von 29.600 Euro haben. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von etwa 2.460 Euro. Mit diesem Einkommen sind Sie berechtigt, eine 1- bis 2-Zimmer-Wohnung in unserem Projekt anzumieten.
- Bei einem 2-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen Personenbeträgt die Einkommensgrenze netto 42.400 Euro jährlich. Das sind etwa 3.530 Euro monatlich. Mit diesem Einkommen dürfen Sie ebenfalls alle 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen mieten.
- Am Beispiel eines Haushaltes mit 2 Personen und 1 Kind beträgt die Einkommensgrenze netto 54.240 Euro jährlich und somit monatlich 4.520 Euro. Es besteht die Berechtigung zur Anmietung einer Wohnung mit maximal 3-Zimmern.
- Bei einem Haushalt mit 2 Personen und 2 Kindern beträgt die Einkommensgrenze netto 66.080 Euro jährlich und somit monatlich 5.506 Euro. Es besteht die Berechtigung zur Anmietung aller 3- und 4-Zimmer-Wohnungen im Objekt.
Wo kann ich einen WBS beantragen?
Wohnberechtigungsscheine werden auf Antrag bei der Stadt Speyer bewilligt. Die Kontaktdaten finden Sie nachfolgend:
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung 411 – Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld
Johannesstraße 22a, 67346 Speyer
Telefon: 06232 14-2400
E-Mail: sozialhilfe@stadt-speyer.de
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte beachten Sie, dass von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, folgende Nachweise erforderlich sind.
- Antragsformular (hier downloaden)
- Ausweisdokument
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Rentenbescheide
- Bescheide über Sozialleistungen
- Schwerbehindertenausweis
WBS-Rechner
Mithilfe des WBS-Rechners kann man vorab prüfen, ob das Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt und somit Anspruch auf ein Wohnberechtigungsschein besteht.