Notdienste
Bei dringenden Reparaturen und Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten und an den Wochenenden wenden Sie sich bitte an folgende Firmen:

Defekte Etagenheizungen, Wasserrohrbrüche
Firma Megias: 0170 – 7681502

WC- und Abflussverstopfungen
Firma H&R Rohrreinigung: 0800 – 3545550 (kostenfrei)

Hausverteilung Strom
Firma Merz: 06232 – 67 30 60

Hauptversorgung Strom
Stadtwerke Speyer: 06232 – 625 4000

Hauptversorgung Gas
Stadtwerke Speyer: 06232 – 625 4400

Hauptversorgung Wasser/Fernwärme
Stadtwerke Speyer: 06232 – 625 4440

Störungsnummer Rauchmelder
Firma Pyrexx: 030 – 74 74 74 74
Schadenmeldung
Telefonische Schadenmeldung Frau Baßler, Telefon: 06232/6013-26
oder verwenden Sie das nachfolgende Formular.
Häufige Fragen FAQ´s
Mitgliedschaft
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Wer kann Mitglied bei der GBS werden?
Wie werde ich Mitglied bei der GBS?
Begrenzung der Geschäftsanteile
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Wann bekomme ich nach der Kündigung meiner Mitgliedschaft meine Anteile zurück?
Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach der Vertreterversammlung im Folgejahr.
Beispiel:
Kündigung im Mai; die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung im folgenden Jahr.
Kündigung im August; die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung im übernächsten Jahr.
Übertragung des Geschäftsguthabens
Wohnungsbezogene Fragen
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Wer kann eine Wohnung bei der GBS anmieten?
Wo kann ich mich über aktuelle Wohnungsangebote informieren?
Alle aktuell verfügbaren Wohnungen finden Sie für ca. 2 Wochen auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Vermietung. Zusätzlich werden die Wohnungsangebote in verschiedenen Schaukästen in unserer Geschäftsstelle und in den Wohngebieten Im Burgfeld, Im Erlich, Am Germansberg und in der Schützenstraße ausgehängt.
Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?
Die Bewerbung für eine Wohnung/Haus erfolgt schriftlich. Sie bewerben sich entweder formlos oder per E-Mailüber unsere Homepage (Kontakt). Nach Ende der Bewerbungsfrist (ca. 2 Wochen) bieten wir die Wohnung dem von uns ausgewählten Bewerber/in an. Eine Absage an die nicht berücksichtigten Wohnungsinteressenten findet aufgrund des Verwaltungsaufwandes nicht statt.
Müssen Geschäftsanteile zur Anmietung einer Wohnung erworben werden?
Bis wann muss ich meine monatliche Miete bezahlt haben?
Ich möchte meine Miete zukünftig von meinem Konto abbuchen lassen. Was muss ich tun?
Ich möchte meine Wohnung kündigen. Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wie muss die Kündigung erfolgen?
Was ist unter einer Wohnungsübergabe zu verstehen?
Was ist unter einer Wohnungsabnahme zu verstehen?
Darf ich in der Wohnung ein Haustier halten?
Ich möchte mich über etwas beschweren.
An wen kann ich mich bei Lärmbelästigungen von Nachbarn oder sonstigen Verstößen gegen die Hausordnung wenden? Wie verhalte ich mich?
Es gab unter den Wohnungsbewohnern einen Sterbefall. Welche Informationen benötigt die GBS?
Muss ich eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abschließen?
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Hausrat- und einer Haftpflichtversicherung.
Die Hausratversicherung schützt vor finanziellen Folgen und Schäden z.B. bei Einbruch, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasserschäden.
Sollte in Ihrer Wohnung ein Wasserschaden eintreten, ist es egal, ob die Ursache direkt in Ihren Mieträumen oder in der Wohnung des Nachbarn entstanden ist.
Schäden an Ihrem Hausrat (Möbel, Teppichböden, etc.) übernimmt nur Ihre Hausratversicherung. In keinem Fall ist dafür die Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung des Vermieters zuständig.
Die private Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden durch geplatzte Wasserschläuche an Spül- oder Waschmaschinen ab, die an Fußböden oder Decken, am Mauerwerk und am Hausrat der Mieter in den darunter oder daneben liegenden Wohnungen entstehen.
Ich habe einen Schaden / Notfall in meiner Wohnung. Was muss ich nun tun?
Wenn sich aus einem Schaden eventuelle Folgeschäden am Gebäude ergeben können, sind Sie verpflichtet Ihrem Vermieter dies unverzüglich zu melden.
Einen Schaden können Sie zu unseren Geschäftszeiten persönlich oder telefonisch in unserer Geschäftsstelle melden. Alternativ informieren Sie uns über unser Online-Schadenformular im Menü Service. Bei dringenden Notfällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an unsere Notdienstfirmen. Die Telefonnummern finden Sie unter dem Punkt Notdienste im Servicebereich unserer Homepage. Während der Öffnungszeiten der GBS entstandene Notfälle sind zunächst immer der technischen Abteilung zu melden.
TV/ Kabel
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Sind alle Wohnungen der GBS mit Kabel-TV-Anschluss ausgestattet? Wer ist mein Vertragspartner? An wen wende ich mich bei Störungen?
Unsere Wohnungen verfügen im Regelfall über einen Breitbandkabelanschluss. Voraussetzung für den Fernsehempfang ist allerdings der Abschluss eines entsprechenden Kabelfernseh-Vertrages mit dem regionalen Kabelfernsehanbieter Vodafone Kabel Deutschland GmbH. Bei technischen Störungen wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner Vodafone unter der Service-Telefonnummer 0800-5266625.
Die Installation einer Parabolantenne genehmigen wir im Allgemeinen nicht, da durch die verfügbaren Programme im Kabelnetz der Informationsbedarf ausreichend gedeckt wird. Ferner besteht die Möglichkeit, das individuelle Informationsinteresse über Programme im Internet zu befriedigen.
Rauchwarnmelder
Unsere Wohnungen sind zu Ihrer Sicherheit mit Rauchwarnmeldern der Firma Pyrexx ausgestattet. Die Firma Pyrexx ist für den Service und die Wartung der Geräte zuständig.
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Was soll ich bei Alarmauslösung tun?
Verständigen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
Wenn kein Brand festgestellt wird, handelt es sich um einen Fehlalarm. Das akustische Signal kann durch einmaliges Drücken auf den Deckel des Rauchmelders stumm geschaltet werden.
Wenn die Alarmbereitschaft des Rauchwarnmelders gefährdet ist, ertönt ein regelmäßig kurzer Hinweiston. Im Falle dieses Signals informieren Sie bitte umgehend den Service der Firma Pyrexx (Tel. 030 – 887 16067). Bis zur Überprüfung durch die Firma Pyrexx kann das akustische Signal vorübergehend deaktiviert werden:
Anleitung für Rauchwarnmelder
Wer ist bei Störungen mein Ansprechpartner?
Bei Störungen erreichen Sie die Firma Pyrexx unter folgender Servicenummer:
030 – 887 16067.
Downloads und Informationen
Um die nachfolgenden Informationen zu erhalten, klicken Sie die gewünschten Dokumente einfach an. Alle Dokumente liegen als PDF Dateien vor.
Sollten Sie keinen PDF-Reader auf Ihrem System installiert haben, so können Sie diesen kostenlos hier herunterladen.
Sollten Sie ein PDF-Plugin für Ihren Browser installiert haben, so können die Formulare direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Andernfalls können Sie die Formulare ausdrucken und anschließend von Hand ausfüllen.
Mitteilungsblätter
Geschäftsberichte
Notfallkontaktbogen
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