Effektive Verwaltung nach gesetzlichen Vorgaben
Als WEG-Verwalter tragen wir gemäß den klaren Richtlinien des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) entscheidende Verantwortungsbereiche. Hierzu gehören definierte Aufgaben, die wir mit Präzision und Kompetenz ausführen, um das reibungslose Funktionieren von Wohnungseigentümergemeinschaften zu gewährleisten.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Aufgaben und Pflichten, die gemäß den §§ 27 und 28 des WEG festgelegt sind.
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr.
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben während des Vertragszeitraumes als Gesamt -und Einzelabrechnung je Wohnung.
- Abhalten einer Beiratssitzung mit Belegprüfung sowie Erstellen der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung je Wirtschaftsjahr.
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung.
- Vorsitz und Protokollführung in der Eigentümerversammlung durch den Verwalter sowie Übersendung der Niederschrift an jeden Eigentümer. Ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung.
- Durchführung der gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
- Durchsetzen der Hausordnung sowie Abmahnen der betreffenden Personen bei Verstößen gegen die Hausordnung.
- Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft. Anmeldung und Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Hauswart, Reinigungskraft).
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Anlagen, wie Heizung, Aufzug, Feuerlöscher, Blitzschutzanlage u.a.
- Allgemeine Verwaltung wie Telefonate und Schriftverkehr mit Eigentümern, Beirat, Behörden, Handwerkern und Dritten.
- Einrichtung, Führung und Verwaltung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Bankkonten (Girokonto und Geldanlagenkonto für die Rücklage). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei der Aareal Bank in Wiesbaden.
- Rechnungsprüfung und Rechnungsanweisung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen.
- Buchführung mit dem Anwenderprogramm des Rechenzentrums der Aareon Deutschland GmbH Mainz (WODIS).
- Objektbegehung zur Kontrolle des Gemeinschaftseigentums.
- Durchführung der laufenden Instandhaltung in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat.
- Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B. bei Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden.
- Planung, Durchführung und Überwachung von außerordentlichen Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nach Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft.